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BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Ausscheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ohne entsprechende Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Durchführung der Nachversicherung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 27.04.1982 - 1 RA 25/81
Versicherungsfreie Beschäftigung; Jahresfrist; Fristbeginn; Fristende; …
Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
Es kommt hinzu, daß den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber die Rechtspflicht zur Nachversicherung in bezug auf bei ihm versicherungsfrei beschäftigt gewesene Personen nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AVG mit deren Ausscheiden, also kraft Gesetzes unmittelbar trifft, ohne daß es der Aufforderung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger bedürfte (vgl. dazu z.B. die - zur Veröffentlichung bestimmte - Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. April 1982 - 1 RA 25/81 -).Bei einem dem Arbeitgeber nach § 124 Abs. 1 AVG erteilten Beitragsbescheid des Rentenversicherungsträgers handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne von 5 31 SGB 10, da der Arbeitgeber des Nachzuversichernden der öffentlich-rechtlichen Regelungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers unterworfen ist (so z.B. der erkennende Senat in der Entscheidung vom 27. April 1982 aaO).
- BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62
Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer …
Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
Die während der zeitlichen Geltung des § 29 Abs. 1 RVO vom BSG vertretene Auffassung, daß die Verjährung von Beiträgen anders als im bürgerlichen Recht (§ 222 BGB) unter Würdigung des öffentlich-rechtlichen, dem versicherungspflichtig Beschäftigten zugedachten Schutzes, also zugunsten des Versicherten auch von Amts wegen zu beachten sei (vgl. z.B. BSGE 22, 173; 25, 73, 74 f), vermag die Klägerin nicht zu begünstigen. - BSG, 29.01.1975 - 5 RKnU 12/74
Rückforderung - Unrechtmäßige Leistung - Rückforderung dem Grunde nach - …
Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
Leistungsbescheide dem Grunde nach sind sowohl von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als auch im Schrifttum anerkannt (vgl. BSGE 39, 86 = SozR 2200 § 628 Nr. 1 mit zustimmender Anmerkung von Tannen in DRV 1975, 318 und Schimanski in Sgb 1975, 424). - BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65
Verjährung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - Anwendung der …
Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
Es bestehen keine Anhaltspunkte, daß das LSG hierbei den Rechtsbegriff des absichtlichen Hinterziehens verkannt hätte: Beiträge werden dann absichtlich hinterzogen, wenn sie wider besseres Wissen und trotz Kenntnis der Verpflichtung zur Leistung nicht gezahlt werden, um sie dem Rentenversicherungsträger - und damit dem früher versicherungsfrei Beschäftigten zu entziehen (RVA AN 1935, 175; EuM 43, 75; BSGE 28, 61, 63 SozR Nr. 15 zu § 29 RVO;… SozR 2200 § 29 Nr. 1 und 9). - BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64
Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen …
Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
Die während der zeitlichen Geltung des § 29 Abs. 1 RVO vom BSG vertretene Auffassung, daß die Verjährung von Beiträgen anders als im bürgerlichen Recht (§ 222 BGB) unter Würdigung des öffentlich-rechtlichen, dem versicherungspflichtig Beschäftigten zugedachten Schutzes, also zugunsten des Versicherten auch von Amts wegen zu beachten sei (vgl. z.B. BSGE 22, 173; 25, 73, 74 f), vermag die Klägerin nicht zu begünstigen.
- BSG, 19.09.2019 - B 12 KR 21/19 R
Sozialversicherungspflicht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer …
Auch zählte die klagende GmbH als Arbeitgeberin gerade nicht zu diesem besonders schutzwürdigen Personenkreis (vgl auch Zieglmeier, aaO, RdNr 19, der - unter Verweis auf BSG Urteil vom 24.3.1983 - 1 RA 71/82 - davon ausgeht, dass im Verhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Arbeitgeber die Verjährung nur auf Einrede zu beachten sei) . - BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R
Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe - …
So ist beispielsweise - soweit ersichtlich - unbestritten, dass Nachversicherungsbeiträge der Verjährung gemäß § 25 SGB IV unterfallen können (BSG Urteil vom 24. März 1983 - 1 RA 71/82 - veröffentlicht in JURIS; Gürtner in KasselerKomm, § 184 SGB VI RdNr 3). - BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R
Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der …
Nicht verjährt in diesem Sinne sind diejenigen vor dem 1.7.1977 fällig gewordenen Beitragsansprüche, hinsichtlich derer die bis dahin in § 205 AVG iVm § 29 Abs. 1 RVO festgelegte Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war (vgl BSG vom 24.3.1983 - 1 RA 71/82 - Juris RdNr 20 mwN) .Im Falle eines absichtlichen Hinterziehens galt in entsprechender lückenfüllender Anwendung der die Verjährung betreffenden Vorschriften des BGB (vgl BSG vom 24.3.1983 - 1 RA 71/82 - Juris RdNr 21;… BSGE 35, 236, 238 = SozR Nr. 26 zu § 29 RVO) eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 195 BGB in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung) .
- BSG, 03.02.2022 - B 5 R 34/21 R
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede im Fall der …
Der Umstand, dass der Anspruch zu diesem Zeitpunkt noch nicht beziffert war, hindert Beginn und Ablauf der Verjährung nicht (…vgl BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 5 R 88/11 R - BSGE 111, 107 = SozR 4-2600 § 233 Nr. 2, RdNr 16; BSG Urteil vom 24.3.1983 - 1 RA 71/82 - juris RdNr 25). - BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Leistungsbescheide dem Grunde nach haben die Rechtsqualität eines die Leistungspflicht feststellenden Verwaltungsakts (vgl. etwa Urteil vom 18. Juli 1989 - BVerwG 5 C 28.85 - Buchholz 436.36 § 50 BAföG Nr. 6 S. 8 [12]; BSG, Urteile vom 29. Januar 1975 - 5 RKnU 12/74 - BSGE 39, 86 [87 ff.] und vom 24. März 1983 - 1 RA 71/82 - DAngVers 1983, 339). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 3 R 106/09
Rentenversicherung
Dass sie (die Beklagte) die Klägerin zuvor nicht zur Zahlung der Beiträge aufgefordert habe, sei unerheblich; denn die Rechtspflicht zur Nachversicherung entstehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 24.03.1983 - 1 RA 71/82 -) kraft Gesetzes.Die von der Beklagten und dem Sozialgericht angeführte Entscheidung des BSG vom 24.03.1983 (1 RA 71/82) vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.
- LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
Keine Rentenerhöhung für ehemaligen Torwart
Ansonsten galt in entsprechender, lückenfüllender Anwendung der die Verjährung betreffenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (vgl. § 195 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 gültigen Fassung; hierzu BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 71/82, juris Rn. 20). - LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10 Der Anspruch auf die Nachversicherungsbeiträge entsteht mit Eintritt des Nachversicherungsfalls und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig (zur Fälligkeit etwa BSG, Urt. v. 24.3.1983, - 1 RA 71/82 - vgl. jetzt § 184 SGB VI).
Insoweit kann (unbeschadet der Verweisung in § 25 Abs. 2 Satz 1 SGB IV auch auf § 214 Abs. 1 BGB über die einredeweise Geltendmachung der Verjährung) offen bleiben, ob der Eintritt von Verjährung auch von Amts wegen zu berücksichtigen wäre; das BSG geht jedenfalls für Nachversicherungsfälle von einer vom Schuldner zu erhebenden Einrede aus (Urt. v. 24.3.1983, 1 RA 71/82 -).