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   BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82   

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https://dejure.org/1983,7288
BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82 (https://dejure.org/1983,7288)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1983 - 1 RA 71/82 (https://dejure.org/1983,7288)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1983 - 1 RA 71/82 (https://dejure.org/1983,7288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Ausscheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ohne entsprechende Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Durchführung der Nachversicherung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RA 25/81

    Versicherungsfreie Beschäftigung; Jahresfrist; Fristbeginn; Fristende;

    Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
    Es kommt hinzu, daß den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber die Rechtspflicht zur Nachversicherung in bezug auf bei ihm versicherungsfrei beschäftigt gewesene Personen nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AVG mit deren Ausscheiden, also kraft Gesetzes unmittelbar trifft, ohne daß es der Aufforderung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger bedürfte (vgl. dazu z.B. die - zur Veröffentlichung bestimmte - Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. April 1982 - 1 RA 25/81 -).

    Bei einem dem Arbeitgeber nach § 124 Abs. 1 AVG erteilten Beitragsbescheid des Rentenversicherungsträgers handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne von 5 31 SGB 10, da der Arbeitgeber des Nachzuversichernden der öffentlich-rechtlichen Regelungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers unterworfen ist (so z.B. der erkennende Senat in der Entscheidung vom 27. April 1982 aaO).

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
    Die während der zeitlichen Geltung des § 29 Abs. 1 RVO vom BSG vertretene Auffassung, daß die Verjährung von Beiträgen anders als im bürgerlichen Recht (§ 222 BGB) unter Würdigung des öffentlich-rechtlichen, dem versicherungspflichtig Beschäftigten zugedachten Schutzes, also zugunsten des Versicherten auch von Amts wegen zu beachten sei (vgl. z.B. BSGE 22, 173; 25, 73, 74 f), vermag die Klägerin nicht zu begünstigen.
  • BSG, 29.01.1975 - 5 RKnU 12/74

    Rückforderung - Unrechtmäßige Leistung - Rückforderung dem Grunde nach -

    Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
    Leistungsbescheide dem Grunde nach sind sowohl von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als auch im Schrifttum anerkannt (vgl. BSGE 39, 86 = SozR 2200 § 628 Nr. 1 mit zustimmender Anmerkung von Tannen in DRV 1975, 318 und Schimanski in Sgb 1975, 424).
  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65

    Verjährung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - Anwendung der

    Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
    Es bestehen keine Anhaltspunkte, daß das LSG hierbei den Rechtsbegriff des absichtlichen Hinterziehens verkannt hätte: Beiträge werden dann absichtlich hinterzogen, wenn sie wider besseres Wissen und trotz Kenntnis der Verpflichtung zur Leistung nicht gezahlt werden, um sie dem Rentenversicherungsträger - und damit dem früher versicherungsfrei Beschäftigten zu entziehen (RVA AN 1935, 175; EuM 43, 75; BSGE 28, 61, 63 SozR Nr. 15 zu § 29 RVO; SozR 2200 § 29 Nr. 1 und 9).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64

    Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen

    Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
    Die während der zeitlichen Geltung des § 29 Abs. 1 RVO vom BSG vertretene Auffassung, daß die Verjährung von Beiträgen anders als im bürgerlichen Recht (§ 222 BGB) unter Würdigung des öffentlich-rechtlichen, dem versicherungspflichtig Beschäftigten zugedachten Schutzes, also zugunsten des Versicherten auch von Amts wegen zu beachten sei (vgl. z.B. BSGE 22, 173; 25, 73, 74 f), vermag die Klägerin nicht zu begünstigen.
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 KR 21/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auch zählte die klagende GmbH als Arbeitgeberin gerade nicht zu diesem besonders schutzwürdigen Personenkreis (vgl auch Zieglmeier, aaO, RdNr 19, der - unter Verweis auf BSG Urteil vom 24.3.1983 - 1 RA 71/82 - davon ausgeht, dass im Verhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Arbeitgeber die Verjährung nur auf Einrede zu beachten sei) .
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R

    Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe -

    So ist beispielsweise - soweit ersichtlich - unbestritten, dass Nachversicherungsbeiträge der Verjährung gemäß § 25 SGB IV unterfallen können (BSG Urteil vom 24. März 1983 - 1 RA 71/82 - veröffentlicht in JURIS; Gürtner in KasselerKomm, § 184 SGB VI RdNr 3).
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Nicht verjährt in diesem Sinne sind diejenigen vor dem 1.7.1977 fällig gewordenen Beitragsansprüche, hinsichtlich derer die bis dahin in § 205 AVG iVm § 29 Abs. 1 RVO festgelegte Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war (vgl BSG vom 24.3.1983 - 1 RA 71/82 - Juris RdNr 20 mwN) .

    Im Falle eines absichtlichen Hinterziehens galt in entsprechender lückenfüllender Anwendung der die Verjährung betreffenden Vorschriften des BGB (vgl BSG vom 24.3.1983 - 1 RA 71/82 - Juris RdNr 21; BSGE 35, 236, 238 = SozR Nr. 26 zu § 29 RVO) eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 195 BGB in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung) .

  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 34/21 R

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede im Fall der

    Der Umstand, dass der Anspruch zu diesem Zeitpunkt noch nicht beziffert war, hindert Beginn und Ablauf der Verjährung nicht (vgl BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 5 R 88/11 R - BSGE 111, 107 = SozR 4-2600 § 233 Nr. 2, RdNr 16; BSG Urteil vom 24.3.1983 - 1 RA 71/82 - juris RdNr 25).
  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Leistungsbescheide dem Grunde nach haben die Rechtsqualität eines die Leistungspflicht feststellenden Verwaltungsakts (vgl. etwa Urteil vom 18. Juli 1989 - BVerwG 5 C 28.85 - Buchholz 436.36 § 50 BAföG Nr. 6 S. 8 [12]; BSG, Urteile vom 29. Januar 1975 - 5 RKnU 12/74 - BSGE 39, 86 [87 ff.] und vom 24. März 1983 - 1 RA 71/82 - DAngVers 1983, 339).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 3 R 106/09

    Rentenversicherung

    Dass sie (die Beklagte) die Klägerin zuvor nicht zur Zahlung der Beiträge aufgefordert habe, sei unerheblich; denn die Rechtspflicht zur Nachversicherung entstehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 24.03.1983 - 1 RA 71/82 -) kraft Gesetzes.

    Die von der Beklagten und dem Sozialgericht angeführte Entscheidung des BSG vom 24.03.1983 (1 RA 71/82) vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.

  • LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18

    Keine Rentenerhöhung für ehemaligen Torwart

    Ansonsten galt in entsprechender, lückenfüllender Anwendung der die Verjährung betreffenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (vgl. § 195 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 gültigen Fassung; hierzu BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 71/82, juris Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
    Der Anspruch auf die Nachversicherungsbeiträge entsteht mit Eintritt des Nachversicherungsfalls und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig (zur Fälligkeit etwa BSG, Urt. v. 24.3.1983, - 1 RA 71/82 - vgl. jetzt § 184 SGB VI).

    Insoweit kann (unbeschadet der Verweisung in § 25 Abs. 2 Satz 1 SGB IV auch auf § 214 Abs. 1 BGB über die einredeweise Geltendmachung der Verjährung) offen bleiben, ob der Eintritt von Verjährung auch von Amts wegen zu berücksichtigen wäre; das BSG geht jedenfalls für Nachversicherungsfälle von einer vom Schuldner zu erhebenden Einrede aus (Urt. v. 24.3.1983, 1 RA 71/82 -).

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